Regulatorik Banken

Lieblingsthema Bankenregulierung. Analysieren der Abläufe – Lücken finden – Maßnahmen erarbeiten und umsetzen.

Die internationale Bankenregulierung wurde nach 2007 deutlich ausgebaut.

 

Ziel ist es, die Finanzstabilität durch gesetzliche Maßnahmen zu erhalten und eine Finanzkrise zu verhindern.

 

Eigenmittel, Kapitalerhaltungspuffer und die Liquidität der Kreditinstitute werden dabei auf den Prüfstand gestellt. 

 

Das Themenfeld Regulatorik Banken betrifft dabei auch die Informationssicherheit, das Risiko-Management, das Berechtigungsmanagement und den Einsatz von Anwendungen.

Wende in der Bankenregulierung

Als es im Jahr 2007 an den Finanzmärkten weltweit zu starken Turbulenzen kam, ging davon eine große Gefahr für die Finanzstabilität aus. Dabei haben sich im internationalen Regulierungssystem ernsthafte Lücken gezeigt, die eine Anpassung der Bankenregulierung bzw. des Finanzsektors im Allgemeinen unausweichlich machten. Die Regulierung wurde infolgedessen sowohl global als auch auf europäischer Ebene deutlich verschärft.


Ein Ergebnis dieser Regulatorik Banken waren u.a. strengere Eigenkapitalvorschriften und die Aufsicht über systemrelevante Finanzinstitute.


Die Bankenregulierung wurde neu geordnet und die Aufsicht strukturell verändert.
Anfang 2011 wurde das neue europäische Aufsichtssystem installiert. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA haben ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB, der makroökonomische Entwicklungen beobachten und im Notfall vor Systemrisiken für die Finanzstabilität der EU warnen soll, bilden sie das Europäische System der Finanzaufsicht. Damit wurde die Bankenregulierung auf europäischer Ebene neu strukturiert.


Im Jahr 2014 wurde dann eine weitere grundlegende Anpassung der Bankenregulierung vollzogen, seitdem ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ein zentrales Instrument der Bankenregulierung. Damit unterstehen die größten Institute im Euroraum einer einheitlichen Aufsicht unter der Führung der Europäischen Zentralbank. Diese Institute beaufsichtigt der SSM unmittelbar. Für sie gibt es gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams), in denen BaFin-Beschäftigte mit Aufsehern aus dem gesamten Euroraum zusammenarbeiten.

SSM – Ziele der Bankenaufsicht

Der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) stellt bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen.


Der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist Teil der europäischen Bankenunion und ein wesentlicher Aspekt für die Regulatorik in Banken.


Die Hauptziele der Bankenregulierung sind in § 6 Abs. 2 KWG (Kreditwesengesetz) zusammengefasst. Sie bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die


• die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden,
• die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder
• erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können.

 

Das KWG gibt Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Diese Regeln sollen Fehlentwicklungen vorbeugen und ein reibungsloses Funktionieren des Bankensystems sicherstellen. Die Intensivität, mit der Banken beaufsichtigt werden, hängt vor allem von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben. Das Hauptaugenmerkt der Bankenaufsicht ist darauf gerichtet, dass die Institute genügend Eigenkapital und Liquidität vorhalten und angemessene Risikokontrollmechanismen etabliert haben.
Sofern die BaFin erhebliche Defizite bei einem Institut entdeckt, kann sie aufsichtliche Maßnahmen ergreifen, die in die Geschäftspolitik des Instituts eingreifen.

Regulatorische Elemente

Die Regulatorik Banken umfasst mehrere Teilelemente, auf welche die Bankenaufsicht achtet.


Kreditinstitute müssen angemessene Eigenmittel haben. Im Rahmen der laufenden Aufsicht überwachen die Mitarbeiter der Bankenaufsicht zudem, ob die Institute für eingegangene Risiken aus den Bilanzaktiva und den außerbilanziellen Geschäften – etwa aus Forderungen, Wertpapieren, Derivaten oder Beteiligungen – über ausreichende Eigenmittel verfügen. Neben Ausfall- und Marktrisiken müssen auch operationelle Risiken mit angemessenen Eigenmitteln unterlegt werden.

 

Zusätzlich müssen die Institute Mittel für den Kapitalerhaltungspuffer, den antizyklischen Kapitalpuffer und nach entsprechender Anordnung auch für den Kapitalpuffer für systemische Risiken, den Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute und den Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute vorhalten (§§ 10c bis 10i KWG).


Darüber hinaus prüft die Bankenaufsicht, ob die Liquidität ausreichend ist, ob die Institute also ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist (§ 11 KWG).


Im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses (Supervisory Review Process- SRP) überwacht die BaFin zudem auch diejenigen Risiken, die nicht nach der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen sind (§ 6b KWG). Kernelemente des SRP sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren Überwachung durch die Aufsicht: So müssen die Institute den so genannten „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ (ICAAP) einrichten, der gewährleistet, dass sie über genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verfügen. Außerdem müssen angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse („Robust Governance Arrangements“) vorliegen. Dabei muss die Organisation eines Kreditinstituts nach Art und Umfang der betriebenen Geschäfte angemessen gestaltet werden. Dazu müssen die Institute die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen. Sie müssen in der Lage sein, Risiken zu erkennen, zu messen und zu kontrollieren. Da Bankgeschäfte immer komplexer werden, müssen die Institute geeignete Vorkehrungen schaffen, um ihre unterschiedlichen Risiken zu steuern und zu überwachen.


Eine wesentliche Informationsquelle der Aufsicht sind neben den Jahresabschlüssen die Prüfungsberichte, die Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsverbände im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erstellen. Zudem kann sich die BaFin in Sonderprüfungen vor Ort einen vertieften Einblick in die wirtschaftliche Lage einer Bank verschaffen.


Die Regulatorik Banken wird aber vor allem für kleinere Institute immer mehr zu einer Herausforderung, da die vielfältigen Anforderungen der Bankenregulierung aufgrund knapper Ressourcen oder auch fehlendem Knowhow nur unzureichend umgesetzt werden und es dann im Rahmen von Prüfungen der Aufsicht häufig zu umfangreichen Feststellungen kommt.


Es ist insbesondere zu beobachten, dass sich die getroffenen Feststellungen auf die zentralen Schlüsselthemen wie z.B. Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, Berechtigungsmanagement und den Einsatz von Anwendungen fokussieren, dort aber nach wie vor bei den Häusern teils eklatante Lücken bestehen. Die Bankenregulierung hat gerade in diesen Themenfeldern die Anforderungen konkretisiert und detailliert dargelegt, welche Aspekte konkret umzusetzen sind.


Aufgrund der fortschreitenden Konkretisierung der Regulatorik Banken müssen sich die Institute nach unserer Einschätzung besser und vor allem strukturierter den gestellten Anforderungen stellen. Dies fängt bei der Strategie der Bank / des Instituts an und hört bei angemessenen Notfallmaßnahmen auf. Die Aufsicht achtet bei Ihren Prüfungen auch immer mehr darauf, dass gerade die Verzahnung der einzelnen regulatorischen Themen sichergestellt und nicht stumpf eine Textziffern basierte „Abarbeitung“ geschieht.
Deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend die richtigen Maßnahmen aufzusetzen, um die regulatorischen Anforderungen bestmöglich und effizient umsetzen zu können.

Unser Angebot

 

Mit Hilfe eines Selfchecks analysieren wir bestehende Lücken im Umfeld der Regulatorik Banken und erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen und Ihren Spezialisten zielorientierte Lösungen für Ihre Bank. Für Sie ein notwendiges Übel, für uns ist die Regulatorik Banken allerdings seit vielen Jahren eines unserer Lieblingsthemen. Wir beschäftigen uns intensiv mit der Bankenregulierung und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und werden auch für Ihr Institut die richtigen Maßnahmen finden.

 

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung im Umfeld der Regulatorik Banken und über unsere Netzwerkstruktur sind wir mittlerweile in der Lage nahezu jedes Thema der Bankenregulierung zu begleiten.

 

Wir finden den geeigneten Ansprechpartner für Ihre Herausforderung, damit Ihr Institut bestmöglich durch den Dschungel der Regulatorik navigieren kann und Sie im Fall der Fälle gut gerüstet sind, wenn die Aufsicht bei Ihnen anklopft.

Kontakt

Ein unverbindlicher Austausch ist immer möglich. Unser Kontaktformular darf deshalb gerne genutzt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns umgehend bei Ihnen melden. Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch erreichen.

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